Kfz-Check M.R. GmbH
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Donnerstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
Samstag: | 10:00 - 13:00 Uhr |
Wir, die Kfz-Check M.R. GmbH als Vertragspartner der TÜV SÜD Autopartner GmbH, sind als freiberuflich tätige Sachverständige im Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung organisiert. Wir führen Fahrzeuguntersuchungen im Namen und auf Rechnung der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation TÜV SÜD Autopartner GmbH durch.
Wir bieten wir Ihnen alle gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen an. Dazu zählen unter anderem:
TÜV SÜD Auto Partner. Mehr Wert. Mehr Vertrauen.
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Die Hauptuntersuchung (HU), im Volksmund gerne als „TÜV“ bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind. Im Rahmen der HU wird die Verkehrstüchtigkeit- sowie Sicherheit genauestens unter die Lupe genommen, Grundlage hierfür ist der § 29 der StVZO.
Fahrzeuge mit eigenem amtlichem Kennzeichen dürfen somit nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen. Für privat genutzte Pkw und Krafträder ist die HU alle 2 Jahre vorgeschrieben. Lkw und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur HU.
Für die Hauptuntersuchung gibt es seit 01.12.1999 keine Fristverlängerung mehr. Wer überzieht, muss Strafe bezahlen, wenn er von der Polizei erwischt wird. (Auszug aus dem Bußgeldkatalog) Das passiert Ihnen nicht, wenn Sie das Fälligkeitsdatum für die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs kennen. So zeigt Ihnen die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen den Termin für die nächste Hauptuntersuchung.
Mehr dazu auf der Website des TÜV SÜD.
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die Prüfingenieure von TÜV SÜD die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung (sog. „Eintragung”). Eine Änderungsabnahme ist etwa auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder und/oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).
Bei Vorlage eines Teilegutachtens ist immer eine Änderungsabnahme erforderlich. Darüber hinaus können bestimmte Änderungen bereits in der nationalen (ABE) oder internationalen Genehmigung (EG-Typgenehmigung) für das jeweilige Fahrzeug genehmigt sein. Dazu ist ein vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) beglaubigter Auszug aus der Fahrzeug-ABE oder der EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs vorzulegen. Ob nach erfolgter Änderungsabnahme eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist, geht aus der Bescheinigung hervor, die wir Ihnen nach positiver Begutachtung aushändigen.
Nach §2 Abs. 22 FZV ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet. Das Fahrzeug soll auch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Um ein Fahrzeug, das den oben genannten Anforderungen entspricht, als Oldtimer zuzulassen, bedarf es eines „Gutachtens für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer“ nach § 23 StVZO. Die Prüfingenieure / Oldtimerexperten von TÜV SÜD bieten diese Oldtimer-Gutachten zur Erlangung eines H-Kennzeichens seit März 2007 direkt den Liebhabern historischer Fahrzeuge an.
Weitere Informationen können Sie unter www.tuev-sued.de/oldtimer erhalten.
Der ordnungsgemäße Einbau bzw. die Vorschriftmäßigkeit der Gasanlage muss durch zwei Untersuchungen bestätigt werden. Zum einen die einmalige Gassystem-Einbauprüfung (GSP) und die wiederkehrenden Gasprüfung (GWP).
Was hat eine GSP auf sich? Die Definition hierzu lautet: Gassystemeinbauprüfung. Ingenieure anerkannter Prüfungsorganisationen prüfen das Gassystem einmalig nach dem Einbau. Grundlage dafür ist die europäische Regelung ECE-R115 und lässt sich an der Genehmigungsnummer z.B. R115-000001, erkennen. Gasanlagen, die nicht direkt nach dem Einbau geprüft wurden, müssen sich einer Einzelbegutachtung unterziehen. Wir informieren gerne darüber.
Fahrzeuge, die die Lizenz für die Personenbeförderung besitzen, unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Insbesondere wurde für Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr die „BO-Kraft“ erlassen. Der Geltungsbereich der BO-Kraft ergibt sich aus der Fahrgastbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch Betriebe in Verbindung mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen. Daraus resultiert: Kraftomnibusse, Mietwagen und Taxen, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, müssen während der jährlichen HU auf folgende Prüfpunkte der BO-Kraft inspiziert werden.
TÜV SÜD unterstützt Kfz-Betriebe auch bei der Bewältigung ihrer vielseitigen Arbeitsschutzaufgaben, bei allen Fragen der Betriebssicherheit, bei den jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und Maschinen sowie bei der Festlegung von Prüfintervallen. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Aufgrund ständiger Schulungen sind die unsere Sachverständigen als befähigte Personen immer auf dem neuesten Wissensstand und können den Werkstattinhaber ausführlich beraten und gezielt auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen hinweisen. Das Unfallrisiko wird so auf ein Minimum reduziert, daraus folgende Arbeitsausfälle und teure Folgekosten werden vermieden.
Jährlich passieren rund 4 Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Glücklicherweise bleibt es meistens bei einem „Blechschaden“. Ärgerlich ist es allerdings immer, wenn Sie selbst betroffen sind, auch wenn die Schuld nicht Ihre ist. Schnellstens müssen Sie den Schaden durch einen neutralen Gutachter feststellen um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Viele Fragen stellen sich in so einem Fall.
Wie hoch werden die entstehenden Reparaturkosten?
Wie hoch ist die Wertminderung?
Handelt es sich gar um einen Totalschaden?
Fragen, die durch den Gutachter beantwortet werden können. Jahrelange Erfahrungen unserer exzellenten Experten bieten Ihnen eine kompetente Beratung für die Erstellung eines Schadensgutachtens. Jedem Geschädigten steht das Recht der Hinzuziehung eines Sachverständigen seiner Wahl zu. Auch wenn dies von den regulierenden Versicherungen oft bestritten wird, sind die Kosten für den Sachverständigen – sofern kein Bagatellschaden vorliegt – Bestandteil des Schadens und müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.
Weitere Informationen können Sie unter www.tuev-sued.de/schadengutachten erhalten.
Bei Veräußerung oder Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs führen die unterschiedlichen Auffassungen der Beteiligten oft zu unnötigen Differenzen. Die Lösung des Problems liegt in einer neutralen, objektiven Bewertung durch die Experten von TÜV SÜD.
TÜV SÜD sichert gemeinsam mit FutureLabs Ventures (FLV) die Anschubfinanzierung für das KI Corporate Venture AIQURIS (vormals AI Procured). AIQURIS unterstützt die Einkaufsabteilungen von Unternehmen weltweit bei der Qualifikation und Integration von KI-…
Typgenehmigungen für Fahrzeuge stellen immer höhere Anforderungen bei gleichzeitiger Zunahme an Komplexität. Experten für die Homologation sind auf regen Austausch untereinander und mit Behörden angewiesen. Mit der „Fachtagung Homologation“ bietet TÜV SÜ…
Baumaschinen und andere fahrbare Geräte für den hauptsächlichen Einsatz abseits von Straßen benötigen bislang in jedem Land der EU eine individuelle Genehmigung. Markteintrittsbarrieren, großer Aufwand und hohe Kosten für die Hersteller sind die Folge. E…